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Der Browser untersucht Text, Metadaten und automatisch erkennbare Strukturprobleme.
Rechtlicher Kontext · PDFzugang Wissen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Ob eine konkrete PDF erfasst ist, hängt vom Zusammenhang ab.
Einordnung
Das BFSG erfasst unter anderem bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Eine PDF kann Teil einer solchen Dienstleistung sein, etwa als notwendige Information im Kauf- oder Buchungsprozess.
Die Bundesfachstelle erläutert zugleich Ausnahmen, etwa für bestimmte Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Pauschale Aussagen wie „ab 2025 muss jede PDF barrierefrei sein“ sind daher unseriös.
Im Werkzeug
PDFzugang kann einen Vorbefund liefern und für einfache Informationsdokumente eine getaggte Lesefassung erzeugen. Das Werkzeug entscheidet nicht, ob das BFSG im Einzelfall gilt.
Der Prüfbericht benennt deshalb technische Befunde und offene manuelle Aufgaben, ohne Zertifikat oder rechtliche Konformität zu behaupten.
Der Browser untersucht Text, Metadaten und automatisch erkennbare Strukturprobleme.
OCR-Text, Überschriften, Absätze und Listen bleiben vor dem Export bearbeitbar.
Basisfix, getaggte Lesefassung, semantisches HTML und transparenter Prüfbericht.
Grenze der Automatik
PDFzugang ist kein Zertifikat. Komplexe Tabellen, Formulare, Alternativtexte und die inhaltlich richtige Lesereihenfolge müssen zusätzlich manuell geprüft werden.
Analyse kostenlos, Export einmalig ab 4,90 €, ohne Konto und ohne Datei-Upload.
FAQ
Nein. Der Anwendungsbereich ist an bestimmte Produkte und Dienstleistungen geknüpft. Die konkrete Einordnung sollte anhand offizieller Informationen erfolgen.
Nein. Die Ausnahmen sind differenziert und betreffen insbesondere bestimmte Dienstleistungen. Eine pauschale Freistellung für jeden Fall wäre falsch.
Nein. Ein Tool kann technische Anforderungen unterstützen, aber weder die rechtliche Einordnung noch alle menschlich zu prüfenden Qualitätsaspekte garantieren.
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Quellen und Prüfbasis