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Österreich · PDFzugang Wissen

BaFG und PDF: Was in Österreich seit Juni 2025 gilt

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz setzt den European Accessibility Act um und gilt seit 28. Juni 2025. Ob eine konkrete PDF darunterfällt, hängt vom Angebot ab, nicht vom Dateiformat.

Stand: 23. Juli 2026

Einordnung

Wen das BaFG tatsächlich betrifft

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in österreichisches Recht um und ist seit 28. Juni 2025 anwendbar. Erfasst sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden – etwa der elektronische Geschäftsverkehr. Dokumente, die im Rahmen einer solchen Dienstleistung bereitgestellt werden, gehören zum barrierefrei anzubietenden Angebot.

Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme: Sie greift bei weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme. Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für alles – die Einordnung des konkreten Angebots bleibt entscheidend. Verstöße können als Verwaltungsübertretung geahndet werden.

  • Prüfen, ob das eigene Angebot in den BaFG-Anwendungsbereich fällt
  • Kleinstunternehmer-Schwelle sauber gegen die tatsächlichen Zahlen halten
  • Klären, welche PDFs Teil einer erfassten Dienstleistung sind
  • Öffentliche Stellen zusätzlich am Web-Zugänglichkeits-Gesetz messen
  • Barrierefreiheit unabhängig von der Mindestpflicht als Qualitätsziel behandeln

Im Werkzeug

Was PDFzugang dabei leisten kann

PDFzugang liefert einen technischen Vorbefund für kurze, textorientierte Dokumente und erzeugt daraus eine getaggte Lesefassung, semantisches HTML und einen Prüfbericht. Die Verarbeitung läuft lokal im Browser, das Dokument wird nicht hochgeladen.

Das Werkzeug entscheidet nicht, ob das BaFG im Einzelfall gilt, und stellt kein Konformitätszertifikat aus. Es macht sichtbar, was technisch fehlt – Dokumenttitel, Sprache, Struktur-Tags – und behebt genau das bei geeigneten Dokumenten.

Grenze der Automatik

PDFzugang ist kein Zertifikat. Komplexe Tabellen, Formulare, Alternativtexte und die inhaltlich richtige Lesereihenfolge müssen zusätzlich manuell geprüft werden.

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FAQ

Häufige Fragen

Gilt das BaFG für jede österreichische Website?

Nein. Der Anwendungsbereich ist an bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geknüpft. Eine reine Informationsseite ohne erfasste Dienstleistung fällt nicht automatisch darunter.

Sind Kleinstunternehmen immer ausgenommen?

Nein. Die Ausnahme betrifft Dienstleistungen und setzt weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme voraus. Ob sie im konkreten Fall greift, sollte geprüft und nicht angenommen werden.

Was ist der Unterschied zum deutschen BFSG?

Beide setzen dieselbe EU-Richtlinie um, BaFG in Österreich und BFSG in Deutschland. Aufbau, Behördenzuständigkeit und Verfahren unterscheiden sich, der inhaltliche Kern ist vergleichbar.

Macht ein Werkzeug mein Dokument rechtssicher?

Nein. Automatik kann technische Anforderungen unterstützen und Mängel sichtbar machen. Die rechtliche Einordnung und die inhaltliche Qualität von Alternativtexten, Tabellen und Lesereihenfolge bleiben menschliche Aufgaben.

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Autor

Christoph Platzer entwickelt PDFzugang und Web-Werkzeuge für kleine Betriebe, Vereine und Selbstständige in Klagenfurt. Mehr über PDFzugang · info@pdfzugang.de

Quellen und Prüfbasis